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Deutschland » Recht auf Reisen

Reiseveranstalter kann Gepäckverspätung nicht leugnen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Alles Leugnen hilft nichts: Wenn eine Fluggesellschaft einräumt, dass sie Gepäck falsch transportiert und zu spät abgeliefert hat, kann ein Reiseveranstalter das nicht bestreiten.


Er muss Pauschalreisenden wegen dieses Mangels dann einen Teil des Reisepreises erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 15/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».


In dem Fall waren die Koffer von Fuerteventura-Reisenden falsch weitergeleitet worden und dann mit zwei und vier Tagen Verspätung auf der Insel eingetroffen. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme für Noteinkäufe.


Trotzdem bestritt der Reiseveranstalter, bei dem die Tour gebucht worden war, dass das Gepäck nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert wurde. Dieses pauschale Bestreiten sei jedoch unerheblich, urteilte das Gericht. Es sei sogar anzunehmen, dass es sich um ein Bestreiten «ins Blaue hinein» handele. Für die Tage ohne Gepäck durften die Urlauber den Reisepreis um 35 Prozent mindern.



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