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Deutschland » Recht auf Reisen

Reiserücktrittsschutz trotz Rückenschmerzen

Koblenz (dpa) - Rückenschmerzen, die schon bei der Buchung einer Reise bestehen, kosten nicht zwangsläufig den Schutz einer Reiserücktrittsversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil.


Die Versicherung könne dem Betroffenen, wenn er die Reise wegen einer Bandscheibenoperation stornieren müsse, nicht entgegenhalten, es handele sich nicht um eine «unerwartete schwere Erkrankung» (Aktenzeichen: 10 U 613/09).


Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach auf und gab der Klage eines Versicherten statt. Dieser wollte von seiner Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten für eine geplante Reise ersetzt haben. Er hatte sie wegen einer Bandscheibenoperation absagen müssen. Die Versicherung verwies darauf, der Kläger habe nach eigenen Angaben schon zum Zeitpunkt der Buchung über Rückenschmerzen geklagt. Er hätte daher mit einer Operation rechnen müssen und die Reise erst gar nicht buchen dürfen.


Das OLG diese Argumentation nicht für stichhaltig. Die Richter betonten, nicht jeder, der über Rückenschmerzen klage, müsse mit einer Operation rechnen. Dies gelte hier insbesondere, da ein Facharzt zunächst eine Operation nicht für notwendig gehalten habe.


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