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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Reiserücktrittsversicherung: Kein Geld bei Terrorangst

Deutschland » Recht auf Reisen

Reiserücktrittsversicherung: Kein Geld bei Terrorangst

Berlin (dpa/tmn) - Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel sinnvoll. Sie hilft aber nichts, wenn jemand eine Reise etwa wegen eines Terroranschlags oder wegen der Schweinegrippe nicht antreten möchte.


Die Versicherungsunternehmen akzeptierten weder die Angst vor Terror noch vor einer Epidemie als Grund, eine Reise abzusagen, berichtet die Stiftung Warentest in Berlin.

Die Angebote überzeugen zwar nicht restlos, sind aber grundsätzlich vertrauenswürdig - zu diesem Urteil kam die Stiftung bei einem Vergleich von 59 Tarifen. Ein «sehr gut» gab es nicht, aber der Daumen ging auch in keinem Fall nach unten.


Ein gutes Angebot ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1500 Euro kostet zwischen 50 und 64 Euro, berichtet die Stiftung in ihrer Zeitschrift «Finanztest». Anstatt eine einzelne Reise zu versichern, lasse sich aber auch ein Jahresvertrag abschließen. Für Urlauber, die regelmäßig verreisen - zum Beispiel mehrmals im Jahr in ihr Ferienhaus - rechne sich das durchaus. Für spontan Reisende mit verschiedenen und deshalb auch unterschiedlich teuren Urlaubszielen seien Jahresverträge dagegen weniger geeignet.


Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn der Betreffende krank wird oder einen Unfall hat. Dies gilt auch, wenn enge Verwandte wie Eltern, Kinder, Großeltern oder Geschwister betroffen sind. Ein Abschluss empfiehlt sich nach Angaben von Stiftung Warentest vor allem für Urlauber, die etwas mehr für ihre Reisen ausgeben und mit Kindern unterwegs sind. Denn wer kurzfristig vor dem Start eine gebuchte Reise absagt, muss bis zu 80 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren zahlen - und das kann wehtun. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten - und zwar häufig auch in dem Fall, dass der Kunde eine Reise verspätet antritt.


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