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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Anderer Hafen: Kreuzfahrer bekommen Geld zurück

Deutschland » Recht auf Reisen

Anderer Hafen: Kreuzfahrer bekommen Geld zurück

München (dpa/tmn) - Kreuzfahrtgäste müssen es nicht hinnehmen, wenn die Reederei einen 60 Kilometer vom versprochenen Ziel entfernten Hafen ansteuern lässt. Sie können dann den Reisepreis mindern.


In einem Fall sprach das Amtsgericht München den klagenden Touristen 25 Prozent des gesamten Reisepreises zu (Aktenzeichen: 262 C 1373/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».


In dem Fall hatte die Reederei das Anlaufen des Hafens Stockholm zugesagt. Dort sollte das Schiff von 20.00 Uhr bis 13.00 Uhr am Tag darauf bleiben. Tatsächlich aber legte das Schiff im 60 Kilometer entfernten Nynashamn an. Von dort wurden die Passagiere abends und morgens mit einem extra zu bezahlenden Bus in die schwedische Hauptstadt gefahren. Für den Gast mache es jedoch einen «erheblichen Unterschied» aus, ob sein Schiff nur wenige Gehminuten von der Altstadt entfernt im Hafen liegt oder ob er für sechs bis sieben Stunden in der Stadt eine Nacht mit wenig Schlaf sowie drei bis vier Stunden im Bus in Kauf nehmen muss, urteilte das Gericht.


Da auch die Fahrt des Schiffes durch die Schärenlandschaft vor Stockholm ausgefallen war, hielt das Gericht 25 Prozent Minderung für angemessen. Und weil es den Eindruck hatte, dass die Reederei ihre Gäste von vornherein über den wahren Reiseverlauf hatte täuschen wollen, schaltete das Gericht außerdem die Staatsanwaltschaft ein.



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