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Deutschland » Recht auf Reisen

Schlafzimmer in der Ferienwohnung müssen Türen haben

Leer (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht hinnehmen, wenn die Schlafzimmer ihrer Ferienwohnung keine Türen haben. Sie müssen den vorab vereinbarten Preis dann nicht bezahlen.


Sogar eine Entschädigung für «nutzlos aufgewendete Urlaubszeit» können sie verlangen, wenn kein Ersatz gefunden wird. Das hat das Amtsgericht Leer entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 70 C 1299/07).


Im verhandelten Fall hatten die Kläger eine Ferienwohnung für vier Erwachsene und ein Kind gebucht. Der Aufenthalt sollte eine Woche dauern. Bei der ersten Besichtigung stellte sich heraus, dass ein Schlafzimmer nur durch einen Vorhang vom Rest der Wohnung abgetrennt war. Die Kläger zogen ins Hotel, konnten dort aber nur vier Tage bleiben. Sie verlangten vom Ferienhausvermieter die Erstattung der Anzahlung und eine Entschädigung. Das Fehlen der Schlafzimmertür sei ein Reisemangel, entschied das Gericht. Und drei Tage Urlaub habe die Reisegruppe verloren - dafür seien 300 Euro Entschädigung angemessen.



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