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Deutschland » Recht auf Reisen

Kein Anspruch auf detaillierte Infos zur Einreise

Münster (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen nicht im Detail auf die Einreisebedingungen einzelner Länder hinweisen, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervorgeht (Az.: 8 S 131/08).


Auf das Urteil weist ie Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. So reicht es in der Regel aus, wenn Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Beispiel darauf aufmerksam machen, dass es für ausländische Staatsangehörige Abweichungen geben kann. Wenn es um kurzfristige Reisen geht und der Kunde eindeutig als Nicht-Deutscher zu erkennen ist, muss er jedoch über mögliche, für ihn geltende Abweichungen bei den Einreiseregeln informiert werden.


In dem Fall konnte die nicht-deutsche Klägerin eine Reise in die Türkei nicht antreten, weil sie die nötigen Einreisepapiere nicht hatte. Sie klagte gegen den Veranstalter auf Schadensersatz. Das Gericht gab ihr zum Teil Recht - die Klägerin müsse sich aber ein «mitwirkendes eigenes Verschulden» anrechnen lassen. Ihre Ansprüche gegen den Veranstalter seien deshalb auf 50 Prozent zu reduzieren. Schließlich habe sie damit rechnen können, für die Reise entweder einen Pass oder ein Visum zu benötigen. Und die Frau sei auch dazu verpflichtet gewesen, sich selbst darüber zu informieren.



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