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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » BGH kippt 50-Euro-Pauschalgebühr bei Germanwings

Deutschland » Recht auf Reisen

BGH kippt 50-Euro-Pauschalgebühr bei Germanwings

Karlsruhe (dpa) - Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hervor.


Dieser hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank auf Geheiß des Kunden rückbelastet wird. Die Kosten der Bearbeitung seien in der Regel sehr viel geringer, argumentierte das Karlsruher Gericht in einem Urteil vom Freitag (18. September). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


Nach den Worten des Gerichts kann die Gebühr nicht als pauschalierter Schadensersatz beansprucht werden, «weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarteten Schaden übersteigt». Schadensersatz könne nur für die Kosten der Rücklastschrift verlangt werden, nicht für einen eigenen Aufwand der Fluglinie selbst. Auch als «Entgelt» seien die 50 Euro nicht einzustufen. (Az: Xa ZR 40/08 vom 18. September 2009)


Selbst wenn Germanwings weitere Maßnahmen ergreife und den Kunden beispielsweise auf eine «Watchlist» setze, damit er - falls er doch noch zahle - mitfliegen könne, rechtfertigt dies aus Sicht der Richter keinen Anspruch: Nach dem Wortlaut der Beförderungsbedingungen sei die Gebühr für diesen Zweck gerade nicht vorgesehen.


Weitere Informationen zum Urteil können auf «bundesgerichtshof.de» unter dem Punkt «Entscheidungen» nachgelesen werden.

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