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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Flohbisse am Strand: Schmerzensgeld für Urlauber

Deutschland » Recht auf Reisen

Flohbisse am Strand: Schmerzensgeld für Urlauber

Duisburg (dpa/tmn) - Schmutziges Meerwasser, einen schmuddligen Pool sowie Sandflöhe am Strand und im Zimmer müssen sich Urlauber nicht gefallen lassen. Sie dürfen in solchen Fällen vom Veranstalter verlangen, dass der Reisepreis gemindert wird.


Und sie haben Anspruch auf Entschädigung «wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit», wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. So entschied das Landgericht Duisburg (Aktenzeichen: 12 S 35/08), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. Hatte die Sandflohplage sogar anhaltende gesundheitliche Folgen, besteht außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld.


In dem Fall hatte sich ein Ehepaar über etliche Mängel im Urlaub in der Karibik beschwert, darunter verschmutztes Meerwasser voller Quallen. Dafür hielt das Gericht eine Reisepreisminderung um 20 Prozent für gerechtfertigt. Anders als zuvor das Amtsgericht sah die höhere Instanz aber auch die Sandflohplage als erheblichen Mangel an, für den ebenfalls 20 Prozent Preisminderung verlangt werden dürften. Schließlich sei Badeurlaub unter solchen Vorzeichen kaum möglich.


Außerdem sprachen die Richter den Urlaubern eine Entschädigung von 1804 Euro zu. Die Reise sei eindeutig «erheblich beeinträchtigt» gewesen. Weil die Ehefrau noch nach dem Urlaub wegen der Folgen der Flohbisse ärztlich behandelt werden musste, bekam sie darüber hinaus ein Schmerzensgeld von 500 Euro.



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