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Deutschland » Recht auf Reisen

Rücktrittsversicherung: Reise nicht zu spät absagen

Coburg/Berlin (dpa/tmn) - Wer in Kenntnis einer Erkrankung eine Reise zu spät absagt, bekommt wegen der höheren Stornokosten von der Rücktrittskostenversicherung unter Umständen nichts oder eine geringere Summe.


Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Aktenzeichen: 32 S 7/09). In dem Fall hatte ein Mann mit neun Monaten Vorlauf eine Busreise nach Süditalien gebucht und eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen. Vier Monate vor Reiseantritt mussten ihm Zehen amputiert werden.


Obwohl es massive Probleme mit der Wundheilung gab, sagte der Mann erst eine Woche vor dem Reisetermin ab. Die Versicherung übernahm von den Stornokosten in Höhe von 1350 Euro nur knapp 200 Euro. Der geringere Anteil wäre angefallen, wenn die Reise spätestens 30 Tage vor dem Abfahrtstermin abgesagt worden wäre, argumentierte das Unternehmen. Auf den übrigen mehr als 1000 Euro Kosten blieb der Mann letztlich sitzen. Laut dem Gericht habe er seine Pflicht, bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise unverzüglich zu stornieren und so die Kosten gering zu halten, nicht erfüllt.



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