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Deutschland » Recht auf Reisen

Lunchpakete statt Mittagsbüfett: Geld zurück

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Pauschalurlauber müssen es nicht hinnehmen, wenn es im Hotel statt des versprochenen Mittagsbüfetts nur Lunchpakete gibt. In einem solchen Fall haben sie Recht auf eine Preisminderung.


Wenn im Katalog ein «Sandwichbuffet mit Suppen und Früchten der Saison» angekündigt war, dürfen sie in solchen Fällen vom Veranstalter eine Preisminderung um fünf Prozent pro Reisetag verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 84/08), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.


Im verhandelten Fall hatten die Touristen noch einiges mehr zu bemängeln - unter anderem, dass es keine Animation im Hotel gab, obwohl auch diese im Katalog angekündigt worden war. Auch dafür sprach das Gericht den Klägern eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Drei Prozent zurückfordern durften sie, weil es das im Veranstalterkatalog genannte Café innerhalb des Hotels nicht gab.



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