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Deutschland » Recht auf Reisen

Angst vor Schweinegrippe: Rücktrittspolice gilt nicht

Potsdam (dpa/tmn) - Das Risiko, sich am Urlaubsort mit der Schweinegrippe zu infizieren, ist kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Wer aus Angst vor der Ansteckung die Reise nicht antreten will, könne eine Standard-Police nicht in Anspruch nehmen.


Das sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Dagegen hilft Versicherungsschutz gegen einen Reiseabbruch für den Fall, dass ein Tourist am Urlaubsort an der Schweinegrippe erkrankt und vorzeitig nach Hause fliegen muss, so die Reiserechtsexpertin. «Der Reiseabbruch ist zum Teil bei Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis inbegriffen, bei anderen aber nicht.»


Angesichts der Gefahr einer Ansteckung mit der Schweinegrippe in vielen Urlaubsländern von Großbritannien bis Spanien sei die Reiseabbruchversicherung deshalb klar die wichtigere. Noch wichtiger ist nach Einschätzung der Expertin eine Auslandsreisekrankenversicherung: Sie greift in dem Fall, dass ein Urlauber schwer erkrankt und medizinisch behandelt oder sogar ins Krankenhaus gebracht werden muss. Auch die Kosten für den Rücktransport des Kranken übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung - nicht die Reiseabbruchversicherung.



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