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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Diebstahl aus dem Zimmer: Der Hotelier haftet nicht

Deutschland » Recht auf Reisen

Diebstahl aus dem Zimmer: Der Hotelier haftet nicht

Potsdam (dpa/tmn) - Urlauber sollten gut auf ihre Wertsachen achten und diese im Safe verwahren: Diesen Ratschlag nehmen Hotelgäste besser ernst. Denn der Hotelier haftet bei Diebstahl aus dem Zimmer in aller Regel nicht.


Das sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. «Ein Diebstahl gehört juristisch zum 'allgemeinen Lebensrisiko'. Auch zu Hause kann eingebrochen werden», erklärt die Expertin weiter.


Es habe daher wenig Aussicht auf Erfolg, Ansprüche gegen den Hotelier oder gegen den Reiseveranstalter zu stellen. «Nur wenn zum Beispiel häufig dort eingebrochen wird oder der Hotelier übliche Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen hat, kann es sein, dass er haften muss», führt Fischer-Volk aus. Das sei aber nur der Fall, wenn es zum Beispiel keine Schlösser an den Türen gibt oder diese nicht ausreichend sicher seien.


«Die Schlösser müssen dem üblichen Standard entsprechen. Das ist von Land zu Land unterschiedlich zu bewerten», fügt die Expertin hinzu. Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Reisenden zu Sorgfalt und Sicherheitsvorkehrungen: «Wenn ein Safe da ist, muss ich Wertsachen auch dort hineinlegen.» Auch wer das tut, sichert sich aber keinesfalls Ansprüche gegen das Hotel. Die eigene Hausratversicherung kommt allerdings möglicherweise nicht für Verluste auf, wenn Urlauber die Pflicht missachten.


«Wenn eingebrochen wird und etwas gestohlen wurde, muss ich Anzeige gegen Unbekannt stellen», erläutert Fischer-Volk - ganz wie zu Hause. Die Situation sei damit vergleichbar, bei Freunden privat zu übernachten: «Eingebrochen wird überall. Gegen das Hotel besteht kein besonderer Anspruch.» Daher sei der Abschluss einer Hausratversicherung, die auch bei Diebstahl im Ausland aufkommt, eine sinnvolle Investition. «Schauen Sie aber vorher in den Vertrag: Nicht jeder Anbieter kommt in solchen Fällen für den Schaden auf.»



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