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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Mallorca-Flug ausgefallen: Kein Schadensersatzanspruch

Deutschland » Recht auf Reisen

Mallorca-Flug ausgefallen: Kein Schadensersatzanspruch

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Urlauber, die auf Mallorca festsitzen, weil dort der Flughafen gesperrt ist, haben keine Ansprüche auf Schadensersatz. «Es handelt sich in diesem Fall um höhere Gewalt», sagte Gabriele Franke, die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin.


«Die Fluggesellschaften und die Reiseveranstalter können nichts dafür, dass die spanische Regierungen den Flughafen gesperrt hat.» Das sei vergleichbar mit Fällen, in denen es wegen einer Naturkatastrophe zu Flugausfällen und Verspätungen kommt. Der Terroranschlag in Palmanova auf Mallorca und die Schließung des Flughafens hat am Donnerstag (30. Juli) zu massiven Verspätungen im internationalen Luftverkehr geführt. Auch der Fährhafen und der Sporthafen wurden geschlossen.


Die Fluggäste, die auf dem Flughafen Mallorca auf die nächste Rückflugmöglichkeit warten, haben aber Anspruch auf Essen, Trinken und einen Telefonanruf nach Hause, erläutert Maja Kressin, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. «Das gilt auch im Fall von höherer Gewalt.» Allerdings dürften sich Urlauber nicht einfach etwas zu essen kaufen und die Kosten dafür nachträglich zurückverlangen. «Das wäre schon der erste Fehler.» Stattdessen sollten die Betreffenden sich direkt an den Schalter ihrer Fluggesellschaft wenden. «Häufig gibt es dort dann Gutscheine.» Ein Anspruch besteht außerdem darauf, baldmöglichst nach Hause fliegen zu können, sobald die Sperrung des Flughafens aufgehoben wurde.



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