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Käferplage ist kein Reisemangel - «Naturerscheinung»Rostock/Köln (dpa/tmn) - Urlauber an der Ostseeküste waren in den vergangenen Tagen von einer Marienkäfer-Invasion betroffen - ein Grund für eine Reisepreisminderung ist das aber nicht.
Das teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock mit und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 134 C 419/07). Demnach haben Urlauber keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie am Strand von Insekten gestört werden. Bei solchen Tieren handele es sich um «nicht zu verhindernde Naturerscheinungen». Hilfreich sei aber, keine knalligen Farben anzuziehen - davon würden Insekten besonders stark angezogen.
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