Fluggesellschaft muss vor Stornierung Frist setzenDortmund (dpa/dpa) - Fluggesellschaften dürfen ein nicht rechtzeitig bezahltes Ticket nicht einfach stornieren. Sie müssen dem Kunden zunächst eine Frist setzen, entschied das Landgericht Dortmund in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: 8 O 400/08).
Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Die Fluggesellschaft sei verpflichtet, zunächst eine Mahnung zu schicken oder eine Zahlungsfrist zu setzen und dürfe die Informationen über den Vorfall auch nicht an die Schufa weitergeben. Anderslautende Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien unzulässig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin bewertete das Urteil als weiteren Schritt zu einem verbesserten Verbraucherschutz bei Flugbuchungen im Internet. Germanwings war bereits in einer Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamm unterlegen, weil das Unternehmen seinen Kunden bei geplatzten Lastschriftverfahren 50 Euro Bearbeitungsgebühr auferlegen wollte. Auch in diesem Fall wurde eine Klausel in den AGB beanstandet (Aktenzeichen: 17 U 112/07).
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