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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Sturz wegen Folie am Flugzeugboden: Airline haftet nicht

Deutschland » Recht auf Reisen

Sturz wegen Folie am Flugzeugboden: Airline haftet nicht

Berlin (dpa/tmn) - Flugpassagiere sollten beim Gehen in der Maschine die Augen aufhalten. Wenn sie auf einer im Gang liegenden Plastikfolie ausrutschen und stürzen, kann das nicht nur schmerzhaft sein - es gibt auch kein Geld von der Fluggesellschaft.


Das hat das Kammergericht Berlin entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 3 U 17/07). Das Ausrutschen auf einer Plastikfolie am Flugzeugboden sei «keine typische, dem Luftverkehr eigene Gefahr», wegen der die Fluggesellschaft aufgrund des Montrealer Übereinkommens haften muss, befanden die Richter.


In den insgesamt 450 an Bord verteilten Plastikfolien waren Decken für die Passagiere verpackt gewesen. Dass eine dieser Folien auf den Boden zwischen den Sitzreihen gelangte, stehe aber «in keinem inneren Zusammenhang mit den Gefahren der Luftfahrt», urteilten die Richter. Anders wäre es gewesen, wenn die Klägerin zum Beispiel durch Handgepäck verletzt worden wäre, das aus dem Stauraum über den Sitzen fällt - oder durch einen ungesicherten Getränkewagen, der sich während des Sinkfluges selbstständig macht. Die Frau hatte von der Fluggesellschaft 10 000 Euro plus Zinsen gefordert, war damit aber schon vor dem Landgericht gescheitert.



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