Über Änderung der Visabedingung selbst informierenRostock (dpa/tmn) - Über die Visabedingungen ihres Urlaubslandes sollten sich Pauschaltouristen selbst auf dem Laufenden halten. Ihr Reiseveranstalter ist zwar verpflichtet, sie bei der Buchung auf die jeweils geltenden Einreisebestimmungen ungefragt hinzuweisen.
Dies gilt aber nicht unbedingt für Änderungen, die sich zwischen der Buchung und dem Reisebeginn ergeben. Dies zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Rostock (Az.: 1 U 143/08), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
Dabei ging es um ein Ehepaar, das in Kombination mit einem Aufenthalt in der Dominikanischen Republik eine Karibikkreuzfahrt gebucht hatte. Die Ehefrau hatte einen rumänischen Pass. Das später verklagte Kreuzfahrtunternehmen wies in der Reisebestätigung darauf hin, dass Gäste ohne deutschen Pass sich beim zuständigen Konsulat nach den Bestimmungen erkundigen sollten. Dort erhielt das Ehepaar die Auskunft, auch Rumänen benötigten in der «DomRep» kein Visum. Knapp vier Wochen später wurde die Visumspflicht für Rumänen jedoch eingeführt, was die Kläger erst am Flughafen erfuhren. Sie mussten für die Visabeschaffung auf einen Flug am folgenden Tag umbuchen und wollten die Zusatzkosten dafür vom Reiseveranstalter zurückbekommen.
Das OLG sah für einen solchen Anspruch aber keine Grundlage. Es sei nicht ersichtlich, dass das Reiseunternehmen bezüglich der geänderten Einreisebestimmungen für Rumänen in der Dominikanischen Republik einen Wissensvorsprung gehabt habe. Dagegen sei es den Touristen zumutbar gewesen, sich kurz vor Reiseantritt noch einmal bei der Botschaft zu erkundigen, ob es Visaänderungen gegeben hat.
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