Kurzfristige Buchungen: Reisen kritisch auswählenMainz (dpa/tmn) - Bei kurzfristigen Buchungen von Reisen sollte Urlauber den Werbeversprechungen nicht vorschnell glauben. Nicht immer ist das angepriesene «Superschnäppchen» wirklich die günstigste Alternative.
Darüber informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. In jedem Fall sei es klug, sich die Zeit zu nehmen, Angebote und Preise verschiedener Veranstalter miteinander zu vergleichen. Es lohnt sich auch, die Beschreibungen im Internet oder im Katalog sorgfältig und kritisch zu lesen. Hotelkritiken im Internet, die die Eindrücke anderer Reisender wiedergeben, sind eine Möglichkeit, die Angaben aus der Werbung zu überprüfen.
Hilfreich kann sein, die Reisebeschreibung des Veranstalters mit ins Gepäck zu stecken. Wenn sich am Urlaubsort herausstellt, dass dort etwas ganz anders ist, als zu erwarten gewesen wäre, kann sich der Urlauber darauf berufen. Entspricht eine Reiseleistung nicht der Beschreibung im Katalog oder Internet, sollte der Kunde sofort und am besten schriftlich bei der Reiseleitung reklamieren, raten die Verbraucherschützer. Dabei muss eine Frist für das Beseitigen des Mangels gesetzt werden.
Passiert das nicht, können Ansprüche an den Veranstalter gestellt werden, in erster Linie auf eine Verringerung des Reisepreises. Bei erheblichen Mängeln kann auch Anspruch auf Schadensersatz «wegen entgangener Urlaubsfreuden» bestehen. Ob er einfach den Reisevertrag kündigt und nach Hause fährt, sollte sich der Kunde aber gut überlegen. Das kommt nur infrage, wenn es tatsächlich gravierende Beeinträchtigungen am Urlaubsort gibt.
Vorsicht ist geboten, wenn Urlaubern kostenlose Besichtigungstouren schmackhaft gemacht werden. Oft steckt dahinter der Versuch, ihnen im Lauf der Fahrt sogenannte Time-Sharing-Verträge zu verkaufen, mit denen sie die Nutzungsrechte an Ferienanlagen erwerben können. Das ist nach Angaben der Verbraucherzentrale aber ein riskantes Geschäft, das denjenigen, der den Vertrag unterschreibt, unter Umständen für Jahre an ein Urlaubsziel bindet.
Auch beim Versicherungsschutz sollten Urlauber aufpassen: Schnell vor dem Abflug noch eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung extra für den Urlaub abzuschließen, ist nicht vernünftig. «Rundum-Pakete», die mehrere Versicherungen kombinieren, sind nach Angaben der Verbraucherschützer ebenfalls wenig sinnvoll. Auch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollten sich Urlauber gut überlegen.
Dagegen ist für Reisende, die nicht in Deutschland bleiben, eine Auslands-Krankenversicherung ratsam. Entsprechende Policen seien vergleichsweise günstig zu haben. Empfehlenswert für überdurchschnittlich teure Reisen sei eine Reiserücktrittsversicherung. Sie tritt ein, wenn jemand zum Beispiel wegen Krankheit nicht in den Urlaub fahren kann.
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