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Deutschland » Recht auf Reisen

Verzögerter Hinflug ist erheblicher Reisemangel

Frankfurt/Main (dpa) - Verzögert sich der Hinflug für eine Pauschalreise um zwei Tage, so liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.


Der Reisende hat daher Anspruch auf Erstattung eines Teils des Reisepreises und Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden (Aktenzeichen: 2-24 S 106/08). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Reisenden statt. Die Kläger hatten eine Reise in die Arabischen Emirate und in den Oman gebucht. Der Abflug verzögerte sich um zwei Tage. Sie verlangten daher vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises.


Das Landgericht sah das Begehren als begründet an. Dies gelte insbesondere für den Anreisetag, denn es sei schon die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten geplant gewesen und den Klägern dadurch Urlaubsfreuden entgangen. Außerdem umfassten die Minderungsansprüche nicht nur den Preis für zwei entgangene Urlaubstage, sondern anteilig auch die Flug- und die Transferkosten.



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