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Deutschland » Recht auf Reisen

Urlauber vor Gericht: Oft zu hohe Ansprüche

Hannover (dpa/tmn) - Wer mit einer Pauschalreise unzufrieden ist, sollte es nicht um jeden Preis auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Veranstalter ankommen lassen.


Denn was dabei herausspringt, sei in vielen Fällen für die Touristen enttäuschend, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover: «Die meisten Klagen sind zwar erfolgreich - aber selten in der Größenordnung, wie sich die Leute das vorstellen.» Das sei besonders ungünstig für Urlauber ohne Rechtsschutzversicherung, die die Prozesskosten selbst tragen müssen.


Wichtig sei es, die eigenen Chancen ganz nüchtern einzuschätzen: Was kann ich realistischerweise erwarten? Damit fange man am besten schon vor der Buchung an, rät Degott. «Bedenken Sie: Der Veranstalter ist ein Kaufmann. Er wird preisgerechte Leistungen erbringen.» Wenn eine 4000-Euro-Reise auf einmal für 999 Euro zu haben ist, sollte einen das stutzig machen. Degott empfiehlt, in Zweifelsfällen direkt beim Veranstalter nachzufragen. Wer vorher klärt, welche Leistungen tatsächlich geboten werden, erspare sich böse Überraschungen.


Hält der Pauschalurlaub trotzdem nicht, was er verspricht, empfiehlt Degott: «Alles meckern, was zu meckern ist.» Wird ein Anspruch nicht umgehend beim Reiseleiter - und nicht beim Hotel - geltend gemacht, verfällt er. So lässt sich das Problem vielleicht noch am Urlaubsort aus der Welt schaffen. Dabei ist es wichtig, nie einen Beschwerdegang ohne Zeugen zu machen. Trifft die Kritik auf taube Ohren oder geht viel unbeschwerte Urlaubszeit verloren, müssen die Mängel nach der Reise binnen eines Monats angemahnt werden, am besten schriftlich. Erfahrungsgemäß werde der Veranstalter dann versuchen, mit einem kleinen «Geld-zurück-Gutschein» die Wogen zu glätten, erläutert Degott.


Dagegen lohnt es nicht immer, mit seinen Ansprüchen vor Gericht zu ziehen. Bei Reisen gehe es oft um «weiche» Leistungen, erklärt Degott. «Und da wird es schwierig: Denn was habe ich überhaupt genau gebucht? Und wie mache ich die Probleme dem Richter begreiflich? Der war schließlich nicht mit mir im Urlaub.» Gute Erfolgsaussichten haben nach Degotts Erfahrung Reisende, deren Beanstandungen sich hieb- und stichfest dokumentieren lassen: Vor dem Balkon ist eine Großbaustelle; das «Zimmer mit Meerblick» geht zum Hinterhof hinaus; der Tennisplatz wurde mittlerweile zum Parkplatz umfunktioniert. Wer sich dagegen vage über unfreundliches Personal oder schlechtes Essen beschwert, habe vor Gericht schlechte Karten.



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