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Deutschland » Recht auf Reisen

Lange Wartezeit: Flugpassagier darf Taxi nehmen

Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber dürfen auf Kosten des Reiseveranstalters mit dem Taxi nach Hause fahren, wenn sie am Flughafen elf Stunden warten müssen. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Das gelte zumindest dann, wenn dadurch keine unverhältnismäßig hohen Taxikosten entstehen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. : 2-24 S 290/06). Im verhandelten Fall ging es um einen Kölner, der am Flughafen Köln/Bonn erfuhr, dass sein Flug aufgrund von technischen Problemen elf Stunden Verspätung haben wird. Er fuhr daraufhin mit einem Taxi nach Hause und später zum Flughafen zurück. Die Kosten dafür durfte er später geltend machen, entschied das Gericht.


Eine Pflicht, die Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen des Anbieters am Flughafen anzunehmen, gebe es für die Passagiere dagegen nicht. Zwar seien die Luftfahrtunternehmen zu solchen Leistungen verpflichtet. Sie haben jedoch kein Recht, sich bei der Betreuung wartender Passagiere auf diese Leistungen direkt am Flughafen zu beschränken.



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