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Deutschland » Recht auf Reisen

Technischer Defekt ist nicht immer höhere Gewalt

Stuttgart (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht immer hinnehmen, wenn ein Flug wegen eines technischen Defekts an der Maschine gestrichen wird. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin.


Fluggesellschaften versuchten immer wieder, Ansprüche von Passagieren abzuwehren, indem sie technische Ausfälle als höhere Gewalt deklarieren. Das sei aber längst nicht immer stichhaltig. «Wenn ein Defekt an einer Turbine auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist, gilt das nicht als höhere Gewalt. Denn dann liegt es ja im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft», erläutert Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale.


Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C 549/07) ist in solchen Fällen zu prüfen, ob sich der Ausfall tatsächlich auf «außergewöhnliche Umstände» zurückführen lässt, die von der Airline nicht zu kontrollieren waren. Das ist den Richtern zufolge etwa dann der Fall, wenn eine Luftfahrtbehörde einen Fabrikationsfehler an einem Flugzeugtyp entdeckt und dieser aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen werden muss. «Das gleiche gilt, wenn ein Schwarm Vögel ins Triebwerk einer Maschine gerät und sie dann nicht mehr starten kann», sagt Sievering-Wichers.


Nach einer EU-Verordnung stehen Passagieren bei Flugausfällen je nach Flugstrecke 250 bis 600 Euro als Ausgleich zu. Bei höherer Gewalt müssen die Airlines allerdings nicht zahlen. Betroffene Passagiere können jetzt online unter «vz-bw.de/flugausfall» ihre Erfahrungsberichte an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg senden. Sie möchte prüfen, ob Fluggesellschaften ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung in derartigen Fällen nachkommen.


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