Reisewerbung muss keine Angaben zur Anzahlung enthaltenFrankfurt/Main (dpa/tmn) - Anzeigen eines Reiseveranstalters in einer Zeitschrift sind kein Verkaufsprospekt. Für sie gelten deshalb nicht die gleichen rechtlichen Vorschriften - etwa dass Angaben zur Höhe einer Anzahlung gemacht werden müssen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Aktenzeichen: 6 U 101/07) hervor, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
In dem Fall hatte ein Veranstalter mit einer ganzseitigen Anzeige im Gesundheitsmagazin einer Krankenkasse für eine Reise geworben. Die Klägerin verlangte eine Unterlassung, weil die Angaben zur Anzahlung fehlten. Das Gericht wies die Klage aber zurück. Nur für einen Prospekt, der dem Reisenden gezielt zugeschickt oder übergeben wurde, seien diese Informationen vorgeschrieben. Eine Krankenkassen-Zeitschrift erhält der Reisende aber nicht vom Veranstalter und ist schon deswegen nicht als Reiseprospekt zu sehen.
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