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Deutschland » Recht auf Reisen

Recht auf Packeis: Leere Versprechen sind ein Mangel

Hamburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Verspricht ein Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt durch das Polarmeer meterdickes Packeis, muss er das auch zeigen. Bekommen die Passagiere kein Packeis zu sehen, ist das ein Reisemangel.


Der Kunde kann dann Geld zurück verlangen, entschied das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 9 U 92/08). Auch der vorherige Hinweis, Änderungen des Programms seien aufgrund der extremen Wetter- und Eisverhältnisse möglich, ändere daran nichts. Im Gegenteil: Durch diese Formulierung werde der Eindruck noch verstärkt, dass mit meterdickem Packeis zu rechnen sei und es allenfalls extrem viel, aber nicht extrem wenig Eis geben könnte. Auf das Urteil weist die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.


Der Reiseveranstalter hatte in der Katalogbeschreibung für das Durchqueren der Nordwestpassage «meterdickes Packeis» ausdrücklich angekündigt und sogar im Bild gezeigt. Unstrittig war auch, dass es bei der Kreuzfahrt kein Packeis gegeben hatte und das Schiff durch seichtere Gewässer fahren musste. Das Gericht hielt es deshalb für gerechtfertigt, dass der Kunde 1500 Euro zurück bekommt. Das entspricht zehn Prozent des Reisepreises.



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