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BGH: Kein Anspruch bei verpasstem Anschlussflug Laut einem BGH-Urteil haben Flugpassagiere bei verpassten Anschlussflügen keinen pauschalen Ausgleichsanspruch. (Bild: dpa) Karlsruhe (dpa) - Fluggäste haben bei verpassten Anschlussflügen keinen pauschalen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag (30. April) in Karlsruhe in zwei Fällen die Klagen von Reisenden abgewiesen.
Sie hatten in Paris den Anschluss nach Bogotá beziehungsweise Havanna verpasst, weil der Zubringerflug von Frankfurt wegen schlechten Wetters verspätet gelandet war. Sie konnten erst am Tag darauf weiterfliegen. Ein Ausgleich in Höhe von 600 Euro - wie er in einer EU-Verordnung bei «Nichtbeförderung» vorgesehen ist - steht ihnen laut BGH nicht zu. Die Vorschrift sei auf verspätete Anschlussflüge nicht anwendbar.
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