Mexiko » Recht auf ReisenRechtsexpertin: Kunden dürfen Mexiko-Reisen absagenPotsdam (dpa/tmn) - Gäste von Reiseveranstaltern müssen nach Ansicht von Experten derzeit keine Mexiko-Aufenthalte antreten. «Der Ausbruch der Schweinegrippe ist ein Fall von höherer Gewalt, der kostenloses Stornieren erlaubt.»
Das sagte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Wenn eine Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt wäre, dürfe der Kunde vom Vertrag zurücktreten, erläuterte die Reiserechtsexpertin. Im Fall der Schweinegrippe, die in Mexiko schon etliche Todesopfer gefordert hat, sei eine ernste Ansteckungsgefahr gegeben.
Auch weil das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird und Schutzmaßnahmen dagegen schwierig sind, müsse davon ausgegangen werden, dass Touristen bei Reisen nach Mexiko derzeit gesundheitlich gefährdet sind. «Deswegen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht», sagte Fischer-Volk. «Der Kunde kann den Reisepreis zurückverlangen und muss auch keine Gebühren für die Stornierung bezahlen.» Diese Regelung gilt nach Einschätzung der Expertin nicht nur für Reisen in Regionen, in denen das Virus bereits bestätigt wurde, sondern für ganz Mexiko: «Es kann schließlich schon beim Umsteigen auf dem Flughafen in Mexiko-Stadt übertragen werden.» Außerdem könne niemand vorhersagen, wie es sich weiter ausbreitet.
Die Reise muss aber nicht komplett ausfallen: Viele Veranstalter bieten die Möglichkeit an, in andere Ziele umzubuchen. Das sei eine Überlegung wert, sagte Fischer-Volk: «Schließlich haben sich die Betreffenden auf den Urlaub gefreut.»
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melinak am 14.02.2018
So etwas ist wirklich sehr ärgerlich. Da freut man sich möglicherweise schon monatelang auf seine Reise und dann kann sie doch nicht stattfinden. Zum Glück ist mir so etwas bei meiner Mexiko Rundreise (https://www.yolo-reisen.de/amerika/mexiko) nicht passiert. Die konnte ich glücklicherweise antreten und in vollen Zügen genießen! |
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