Reisebüro muss nicht über Visumspflicht aufklärenKarlsruhe/Wiesbaden (dpa/tmn) - Ein Reisebüro muss nicht über eine mögliche Visumspflicht aufklären. Das ist Aufgabe des Reiseveranstalters. Gibt es Komplikationen, haftet dafür nicht das Reisebüro.
Denn es gilt nur als Reisevermittler und ist für die Beratung bei der Auswahl der Reise zuständig. So entschied das Landgericht Karlsruhe (Az.: 9 S 558/07), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In dem Fall hatte die Klägerin eine Kreuzfahrt gebucht, konnte die Reise aber nicht antreten, weil ihr ein erforderliches Visum fehlte. Sie verlangte Schadensersatz vom Reisebüro und wies darauf hin, dass sie dort nicht auf die Visumspflicht hingewiesen worden sei und auch die Buchungsbestätigung keine Informationen dazu enthielten. Das Landgericht bestätigte jedoch die Einschätzung des Amtsgerichts: Eine Pflichtverletzung des Reisebüros liege nicht vor, weil der Reisevermittler nicht über Einreiseformalitäten informieren müsse.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"
Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »
| Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|