Gericht: Geld zurück bei gestrichenem LandgangMünchen (dpa) - Bitte anlegen: Fällt bei einer Kreuzfahrt ein angekündigter Landgang aus, muss der Veranstalter den Reisenden unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten.
Das Münchner Amtsgericht gab mit einem am Montag (20. April) veröffentlichten Urteil Reisenden recht, die ein Viertel des Preises einer Ostseekreuzfahrt - knapp 600 Euro - zurückverlangt hatten. Ihr Schiff hatte entgegen dem Versprechen des Reiseanbieters weder in Stockholm angelegt noch die Schären-Inselgruppe durchquert.
Dadurch sei die Reise «in erheblichem Umfang mangelhaft gewesen», teilte das Gericht mit. Da der Landgang in der schwedischen Hauptstadt 17 Stunden dauern sollte, hätten die Reisenden auf einen Höhepunkt ihrer achttägigen Kreuzfahrt verzichten müssen (Urteil vom 1. April, AZ 262 C 1337/09).
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