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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Landprogramm bei Kreuzfahrt gekürzt: Geld zurück

Deutschland » Recht auf Reisen

Landprogramm bei Kreuzfahrt gekürzt: Geld zurück

Bonn/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn es bei den Landausflügen während einer Kreuzfahrt zu Reisemängeln kommt, dürfen betroffene Urlauber Geld zurückfordern. Jedoch wird der Reisepreis nur für die jeweiligen Tage gemindert.


Es besteht kein Anspruch darauf, den Preis für die gesamte Reise zu reduzieren, entschied das Landgericht Bonn (Az.: 8 S24/08). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Im verhandelten Fall hatte die Klägerin eine Kreuzfahrt gebucht, bei der mehrere Landgänge ausgefallen waren oder nur verkürzt stattfinden konnten. Das Amtsgericht sah darin einen Mangel und sprach der Frau 402 Euro Reisepreisminderung zu. Grundlage der Berechnung war dabei die Zahl der Tage, an denen das Landprogramm beeinträchtigt gewesen war. Der Klägerin war das allerdings nicht genug. Sie zog vors Landgericht, bekam aber auch in zweiter Instanz nicht recht: Weil die Reise nicht während der gesamten Dauer beeinträchtigt gewesen sei, sondern nur an den Tagen, an denen vom Programm abgewichen wurde, sei auch nicht der Gesamtpreis zu mindern.



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