Bausteinreisen können rechtlich knifflig werden Flug ausgefallen und was jetzt? Pauschalurlauber stehen in einer solchen Situation deutlich besser da als Individualreisende. (Bild: dpa/tmn) Von Carina Frey, dpa Wiesbaden/Potsdam (dpa/tmn) - Das Hotel zu laut, der Strand zu weit weg, der Flug verspätet. Es kann Pauschalurlauber und Individualreisende ebenso treffen wie diejenigen, die ihre Reise aus sogenannten Bausteinen von einem Reiseunternehmen zusammenstellen lassen.
Rechtlich stehen sie alle in solchen Fällen aber ganz unterschiedlich da. Einfach gesagt: Der Pauschalreisende wird bemuttert, der Individualreisende muss sich kümmern - und für alle anderen gilt mal das eine, mal das andere.
Muss die Fluggesellschaft, bei der das Ticket gekauft wurde, zum Beispiel Insolvenz anmelden, stehen viele Urlauber dumm da. Gleiches gilt, wenn der Hotelier am Urlaubsort pleitegeht. «Dann ist das Geld weg», sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ronald Schmid aus Wiesbaden, «da hat man Pech gehabt» - zumindest als Individualurlauber. Wer über einen Veranstalter bucht, erhält dagegen einen Sicherungsschein und ist gegen die Folgen der Insolvenz geschützt. Das Geld ist nicht verloren, und die Mehrkosten für einen Ersatzflug werden erstattet.
Ist das Hotel noch eine halbe Baustelle oder der Pool ohne Wasser, muss sich der Pauschalurlauber an seine Reiseleitung wenden und den Mangel anzeigen. «Sonst kann er später keine Ansprüche geltend machen», sagt Prof. Schmid. Der Veranstalter muss versuchen, Abhilfe zu schaffen. Ansonsten liege unter Umständen ein Reisemangel vor, der zu einer Preisminderung führt. Wer individuell gebucht hat, müsse den Hotelier dagegen direkt verklagen, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Dann gelte das jeweilige Landesrecht.
Doch wie ist die Situation für «Bausteinreisende»? Diese Reiseform, bei der Urlauber aus zahlreichen Einzelangeboten selbst eine Tour zusammenstellen oder einen Veranstalter damit beauftragen, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Marken wie Dertour bieten sie schon lange erfolgreich an. Auch andere Veranstalter wie Neckermann oder TUI haben inzwischen Tausende Hotels und Flugtarife auf ihren Webportalen stehen, die Reisende individuell zusammenstellen können.
Für die Rechte dieser Urlauber ist entscheidend, ob der Anbieter der Hotels, Flüge und Mietwagen als Veranstalter oder als Vermittler auftritt. Die klassische «Bausteinreise», bei der Kunden aus einem Katalog mehrere Einzelleistungen wählen, sei wie eine Pauschalreise zu bewerten, erklärt Prof. Klaus Tonner, Reiserechtsexperte von der Universität Rostock. Wenn jemand aber nur Links zu Hotels auf seine Seite stellt, gelte das Pauschalreiserecht dagegen nicht.
Der Urlauber muss also schon bei der Buchung genau hinschauen. Anbieter wie Opodo, Expedia oder Lastminute.com träten sowohl als Veranstalter als auch als bloße Vermittler auf, sagt Prof. Schmid. Wird die Reise auf einem Internetportal aus Flug, Hotel und Mietwagen als Gesamtpaket zusammengestellt und nur ein Preis gezahlt, sei das eine Pauschalreise. Bucht der Urlauber die Einzelleistungen dagegen nacheinander und nicht als Paket, handele es sich wahrscheinlich um eine Individualreise, die der Online-Anbieter nur vermittelt.
Verbraucherschützerin Fischer-Volk rät, sich die Erläuterungen und die Preisangaben gründlich anzusehen. Wird als Vertragspartner ein Hotel angegeben und steht hinter der Leistung ein Einzelpreis, spreche das eher gegen die rechtliche Gleichsetzung mit einer Pauschalreise. Macht der Anbieter aber den Eindruck, er offeriere die Leistungen als Gesamtpaket selbst, greife das Pauschalreiserecht. Dann hat der Bausteine-Reisende alle Rechte wie ein Pauschalurlauber.
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