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Deutschland » Recht auf Reisen

Gefangen im Eis: Geld zurück nach Kreuzfahrt

Hamburg (dpa/tmn) - Teilnehmer einer Expeditions-Kreuzfahrt können Geld zurückfordern, wenn ihr Schiff tagelang im Eis eingeklemmt war. Das gilt vor allem dann, wenn Abschnitte der Fahrt ausfallen, die im Katalog besonders herausgehoben wurden.


In einem Fall, bei dem eine Fahrt durch die Nordwest-Passage nördlich von Kanada nicht wie geplant ablief, sprach das Landgericht Hamburg Betroffenen eine Minderung von 30 Prozent zu (Az.: 310 O 26/07). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Bei der Reise hatte sich im Sommer ein Eisbrecher mit Urlaubern an Bord im Packeis festgefahren. Innerhalb von sechs Tagen konnten nur wenige Kilometer zurückgelegt werden. Das Etappenziel Herschel Island wurde erst mit einer Woche Verspätung erreicht. Am vorgesehenen Abreisetag wurden die Urlauber dann von dem Schiff ausgeflogen. Eine Fahrt durch die Nordwest-Passage kam nicht mehr zustande.


Weil diese Durchquerung im Veranstalterprospekt aber deutlich herausgestellt worden war, sah das Gericht den Wert der Reise erheblich beeinträchtigt. Als «hinzunehmende Unannehmlichkeit» könne die Änderung des Reiseverlaufs deshalb nicht angesehen werden. Für diese Beurteilung sei es auch unerheblich, ob die Eisverhältnisse für das Unternehmen vorhersehbar waren oder nicht. Von ihrem Reisepreis in Höhe von 27 580 Euro erhielten die Kläger 8274 Euro zurück.



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