Überfall auf Reisebus in Brasilien ist kein ReisemangelFrankfurt/Main (dpa) - Wenn ein Reisebus bei einer Urlaubsfahrt in Brasilien überfallen wird, kann der Veranstalter dafür nicht haftbar gemacht werden. Das berichtet die Fachzeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.
Vielmehr zähle solch ein Überfall zum allgemeinen Lebensrisiko. Daher treffe den Reiseveranstalter weder eine entsprechende Hinweispflicht noch müsse er einen Teil des Reisepreises ersetzen (Aktenzeichen: 2-19 O 105/08).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines deutschen Ehepaares ab, das mit seinen zwei Kindern einen Urlaub in Brasilien gebucht hatte. Auf der Fahrt zum Hotel wurde ihr Reisebus überfallen und die Insassen ausgeraubt. Die Kläger wollten vom Reiseveranstalter unter anderem den Wert ihres Gepäcks und einen Teil des Reisepreises ersetzt haben. Sie waren der Auffassung, der Veranstalter hätte angesichts der unsicheren Gegend für Polizeischutz sorgen müssen.
Das Landgericht Frankfurt sah die Sache anders. Vor allgemeinen Lebensrisiken könne und müsse der Veranstalter seine Gäste nicht schützen. Eine Ausnahme gelte nur, wenn für die konkrete Reise eine darüber hinausgehende spezielle Kriminalitätsgefahr bestehe.
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