Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Pauschalreisen: Auch kurzfristiger Namenswechsel

Deutschland » Recht auf Reisen

Pauschalreisen: Auch kurzfristiger Namenswechsel

Leipzig (dpa/tmn) - Bei Pauschalreisen können auch wenige Tage vor Reisebeginn noch die Namen der Teilnehmer geändert werden. Wenn ein Veranstalter diese Möglichkeit nicht einräumt, können Touristen vom Vertrag zurücktreten und den Reisepreis vollständig zurückfordern.


Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az.: 109 C 6537/06) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Im verhandelten Fall ging es um die geplante Ägypten-Reise eines Ehepaares. Fünf Tage vor dem Abflug wurde der Mann durch eine Krankheit reiseunfähig. Seine Frau wollte an seiner Stelle eine Bekannte mitnehmen. Im Reisebüro hieß es zunächst, dies sei gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr möglich. Der Namenswechsel wurde vom Veranstalter jedoch nicht zugelassen, woraufhin die Frau es vorzog, ebenfalls zu Hause zu bleiben.


Wie das Gericht entschied, musste der Anbieter den Reisepreis komplett erstatten, da es ein gesetzliches Recht gebe, den Namen von Reiseteilnehmern kurzfristig ändern zu dürfen. Um dies im Computersystem vorzunehmen, «dürfte ein zeitlicher Aufwand von nicht mehr als drei Minuten zu veranschlagen sein».



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner