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Deutschland » Recht auf Reisen

Gehobenes Hotel muss mehr als zwei Hauptspeisen bieten

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Urlaubshotel der höheren Kategorie muss bei einem Buffet mehr als zwei Hauptspeisen anbieten. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.


Außerdem müssten die Tischdecken regelmäßig gewechselt werden und seien verschmutzte Stühle am Pool dem Gast nicht zumutbar (Az.: 2/24 S 96/07). Das Gericht billigte mit seinem Spruch einem Hotelgast eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 1196,50 Euro (25 Prozent) zu. Der Kläger hatte in einem mit «fünf Globen» bewerteten Hotel einen Ferienaufenthalt gebucht. Er bemängelte die Eintönigkeit der Speisen, insbesondere, dass beim Buffet nur zwei Hauptspeisen angeboten würden. Außerdem machte er hygienische Mängel im Speisesaal und am Pool geltend.


Das Landgericht befand, die Beschwerden des Klägers seien berechtigt. Er müsse bei einem so hoch bewerteten Hotel die Eintönigkeit der Speisen ebenso wenig hinnehmen wie den seltenen Wechsel der Tischdecken oder verschmutzte Poolstühle.



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