Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Stornierte Kreuzfahrt: 100-Prozent-Gebühr zulässig

Deutschland » Recht auf Reisen

Stornierte Kreuzfahrt: 100-Prozent-Gebühr zulässig

Heiligenstadt (dpa/tmn) - Bei der Stornierung einer Kreuzfahrt kann eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises gerechtfertigt sein. Das hat das Amtsgericht Heiligenstadt entschieden (Az.: 3 C 421/07).


Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». In dem Fall hatte der Kreuzfahrtveranstalter darauf bestanden, die Regelungen der Allgemeinen Reisebedingungen seien einzuhalten. Im Katalog stand dazu, dass bei einem Rücktritt in einer Doppel- oder Mehrbettkabine ein Schadensersatzanspruch von 100 Prozent des Reisepreises gelte. Das ist nach Einschätzung des Gerichts auch rechtens: Weil der Kunde eine mit zwei weiteren Personen belegte Kabine gebucht hatte, habe der Veranstalter den Platz nicht einer beliebigen anderen Person anbieten können. Auch Verpflegungs- und Reinigungskosten habe der Veranstalter nicht dadurch gespart, dass ein Passagier weniger an Bord war. Schließlich habe die Reederei Verträge mit Cateringgesellschaften, und auch das Personal auf dem Schiff könne nicht verringert werden, wenn ein Gast nicht mitreist.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner