Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Harte Landung gilt noch nicht als Unfall

Deutschland » Recht auf Reisen

Harte Landung gilt noch nicht als Unfall

Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel
Harte Landungen sind im Flugverkehr normal. Schmerzensgeld kann deshalb vom Passagier nicht gefordert werden. (Bild: dpa)

Düsseldorf/Wiesbaden (dpa/tmn) - Die harte Landung eines Flugzeugs gilt im Reiserecht noch nicht als Unfall. Entsprechend kann ein Passagier bei einer Verletzung auch keine Schmerzensgeldansprüche stellen, urteilte das Landgericht Düsseldorf (Az. : 22 S 240-07).


Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Voraussetzung für Ansprüche wegen einer Körperverletzung nach Artikel 17 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens ist, dass es bei dem Flug zu einem Unfall kam. Ein Unfall im Sinn dieser Vorschrift ist aber nur ein «besonderes Ereignis».


Eine harte Landung allerdings sei ein typisches Vorkommnis, mit dem der Fluggast rechnen muss. Das galt auch im verhandelten Fall, in dem das Flugzeug noch auf der Landebahn zum Stehen gekommen war, urteilte das Gericht. Auch mit einem starken Abbremsen des Flugzeugs nach dem Aufsetzen müsse grundsätzlich gerechnet werden.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner