Reise ausgefallen: Schadensersatz für SandalenkaufHannover/Wiesbaden (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter muss Schadensersatz für Kindersandalen bezahlen, wenn diese extra für den Urlaub gekauft wurden, die Reise aber nicht zustande kommt. So entschied das Amtsgericht Hannover (Az. : 514 C 17158/07).
Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Kein Anspruch besteht für die Erstattung der Kosten eines Neopren-Shorty. Schließlich könnten solche Kleidungsstücke im Jahr darauf noch getragen werden, so dass der betreffende Urlaub nicht der einzige Zweck der Anschaffung war.
Anders sieht es bei den Kindersandalen aus: Weil Dreijährige häufig innerhalb eines halben Jahres neue, größere Sandalen brauchen, sei ein Schadensersatz gerechtfertigt, argumentierte das Gericht. Da die Klägerin die für den Urlaub gekauften Sandalen allerdings zum Beispiel bei eBay hätte anbieten können, müsse nur die Hälfte des Kaufpreises erstattet werden.
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