Flieger fällt aus: So setzt man seine Rechte durch Wenn der Flug ausfällt, kostet das Reisende oft Zeit und Nerven - sie haben dann aber Anspruch auf eine Entschädigung. (Bild: dpa/tmn) Von Tobias Schormann, dpa Berlin (dpa/tmn) - Wenn Passagiere am Boden bleiben müssen, weil ihr Flieger ausfällt, ist es mit der Urlaubslaune meist schlagartig vorbei. Stundenlanges Warten, Ärger beim Umbuchen und Stress durch Verspätungen verderben einem schnell die Reiselust.
Fluggäste stehen dann aber nicht ohne Rechte da - um sie durchzusetzen, müssen sie allerdings richtig reklamieren. So gehen sie dabei am besten vor: BELEGE SAMMELN: Als Erstes müssen Betroffene Belege dafür sammeln, dass ihr Flug annulliert wurde, damit sie beim Reklamieren etwas in der Hand haben. Als Nachweise eignen sich etwa neue Bordkarten, eine geänderte Flugnummer oder ein zweiter Gepäckbeleg, wenn Fluggäste erneut einchecken müssen. «Derzeit ist nämlich strittig, wann genau es sich um eine Verspätung und wann um einen Flugausfall handelt», erklärt Anke Lobmeyer von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. Eine Entschädigung gibt es nur bei einem Flugausfall.
ENTSCHÄDIGUNG FORDERN: Fällt ein Flug aus, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von ihrer Airline. Ihre Höhe hängt von der Flugstrecke ab: 250 Euro pro Person gibt es auf Strecken bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen bis 3500 Kilometer und 600 Euro auf noch längeren Strecken. Der Papierkrieg mit der Fluggesellschaft kann sich also lohnen: «Selbst auf Kurzstrecken geht es da bei einer vierköpfigen Familie um 1000 Euro, da kommt schon etwas zusammen», sagt Paul Degott, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden. Die Regeln gelten für Passagiere, die in der EU abfliegen und für Flüge in die EU mit dort ansässigen Airlines.
PREISNACHLASS VERLANGEN: Pauschalurlauber können zusätzlich vom Veranstalter einen Preisnachlass fordern. Anspruch darauf haben sie bei mehr als vier Stunden Verspätung. Dann muss der Veranstalter ihnen je weiterer Stunde fünf bis zehn Prozent des Tagesreisepreises erlassen, erklärt Reiserechtler Degott. Der Streitwert von solchen Reklamationen liege allerdings oft nur bei wenigen Euro. Bei einer 14-tägigen Pauschalreise für 1000 Euro ergibt sich bei zwölf Stunden Verspätung zum Beispiel ein Anspruch auf rund 29 bis 57 Euro.
UNKOSTEN ABRECHNEN: Auch bei Verspätungen dürfen Fluggäste die Fluggesellschaft zur Kasse bitten: Sie muss bei übermäßig langer Wartezeit für Essen und Getränke sorgen, für Telefonkosten aufkommen und notfalls eine Hotelübernachtung übernehmen. Das gilt auf bis zu 1500 Kilometer weiten Flugreisen ab zwei Stunden, bis 3500 Kilometer ab drei Stunden und auf längeren Strecken ab vier Stunden Verspätung.
UMBUCHEN LASSEN: Bei einem Flugausfall haben Passagiere Anspruch auf eine anderweitige Beförderung. Wie lange sie darauf warten müssen, ist aber nicht genau festgelegt, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Urlauber sollten aber nicht einfach auf eigene Faust einen anderen Flieger nehmen, ohne sich am Schalter umbuchen zu lassen - sonst bleiben sie mitunter auf den Kosten sitzen. Hinterher heißt es, sie hätten mit einer Ersatzmaschine fliegen können und das ausgeschlagen.
VOM FLUG ZURÜCKTRETEN: Wem nach stundenlangem Warten die Urlaubslaune endgültig vergangen ist, kann die Flugreise auch ganz abblasen. Passagiere dürfen bei einer Annullierung oder nach fünf Stunden Verspätung vom Flug zurücktreten und ihr Geld zurückfordern. Das gilt aber nur für Individualreisende. Pauschalurlauber können dann nicht gleich die ganze Reise stornieren und sich den Preis dafür erstatten lassen, erklärt Wagner. Einen Rücktritt sollten Fluggäste sich außerdem immer am Schalter schriftlich bestätigen lassen.
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