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Flexiblere Preise im Reisekatalog - Umsetzung 2009

Dertour
Dertour hat jüngst seine neuen Kataloge vorgestellt - einen Preisänderungsvorbehalt enthalten sie noch nicht. (Bild: Dertour)

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Unter bestimmten Umständen dürfen Reiseveranstalter jetzt Katalogpreise im Laufe einer Buchungssaison erhöhen. Diese neue Regelung, die zum 1. November in Kraft getreten ist, hat für den Urlaub im Sommer 2009 aber noch keine große Bedeutung.


Denn um einen Preis erhöhen zu können, müssen die Anbieter im Katalog «an prominenter Stelle» einen Preisänderungsvorbehalt platzieren, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin. Als das Bundesjustizministerium die neue Verordnung bekanntgab, seien viele Sommerkataloge aber bereits gedruckt gewesen.  Die Möglichkeit eines flexibleren Umgangs mit Preisen werde voraussichtlich erst mit den Winterkatalogen 2009/10 umgesetzt sein.


Auch bei den Veranstaltern Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen, die erst jetzt ihre neuen Sommerprogramme vorgestellt haben, seien die Kataloge ohne den Preisänderungsvorbehalt gedruckt worden, sagte eine Sprecherin der drei Marken in Frankfurt/Main.


Die Neuregelung sieht vor, dass Reiseveranstalter höhere Preise als die im Katalog angegebenen verlangen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Laufe einer Saison Kontingente in Flugzeugen und Hotels wegen großer Nachfrage nachgekauft werden. Verlangen die Airlines und Hoteliers dann vom Veranstalter höhere Preise, dürfen die Anbieter diese Erhöhungen an ihre Kunden weitergeben. Für diese Regelung hatten sich viele Katalogveranstalter lange Zeit starkgemacht, weil zum Beispiel Internet-Portale schon bisher die Preise ändern können.


Verbraucherschützer sehen in dieser Neuregelung einen Nachteil für viele Touristen: Die Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise werde dadurch reduziert, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.


In der Regel weiter nicht erlaubt sei in den Katalogen die Angabe von Preisspannen und sogenannten Richtpreisen, erklärt DRV-Sprecher Schäfer. Wichtig für den Urlauber sei auch, «dass der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihm vereinbarte Preis bindend ist».



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