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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Ungültige Airline-Klausel: Rechte Flugreisender gestärkt

Deutschland » Recht auf Reisen

Ungültige Airline-Klausel: Rechte Flugreisender gestärkt

Flugzeug
Das Landgericht Köln hat eine Klausel der Lufthansa-AGBs für unwirksam erklärt und die Rechte Flugreisender gestärkt. (Bild: dpa)

Köln (dpa) - Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel für unwirksam.


Diese besagt, dass Flugtickets ungültig werden, wenn die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, könnte er damit auch vom Rückflug ausgeschlossen werden. Diese Klausel sei wegen unangemessener Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, erläuterte ein Gerichtssprecher am Mittwoch (19. November).


Fluggäste hätten durch die Klausel «erhebliche finanzielle Schäden» gehabt, teilte vzbv-Vorstand Gerd Billen mit. Ein gebuchter und bezahlter Rückflug sei verfallen, wenn ein Kunde seinen Hinflug wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte.


In der Urteilsbegründung heißt es, die Klausel in den AGB der Lufthansa sei nicht differenziert genug. Sie ziehe eine vollständige Befreiung der Leistung durch die Fluggesellschaft nach sich, ohne den Einzelfall zu berücksichtigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (AZ: 26 O 125/07).


Das Verfahren ist Teil einer größeren Aktion, in der der vzbv gegen die AGB von Fluggesellschaften vorgeht. In einem weiteren Verfahren der Verbraucherschützer gegen British Airways um eine ähnliche AGB-Klausel wird am Donnerstag (20. November) das Urteil im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Frankfurt erwartet. Im Dezember 2007 hatte das Landgericht Frankfurt dem vzbv recht gegeben, die britische Fluggesellschaft war dagegen in Berufung gegangen.



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