Rücktransport zu Unrecht verweigert: SchmerzensgeldMünchen (dpa/tmn) - Urlauber können ein Schmerzensgeld von ihrer Reise-Krankenversicherung fordern, wenn diese ihnen zu Unrecht einen Rücktransport aus dem Ausland verweigert hat. Das berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» unter Berufung auf ein Urteil.
In dem Fall sprach das Landgericht München I einem USA-Urlauber, der an hohem Fieber und Reizhusten erkrankt war, 2000 Euro zu (Az. : 6 S 20960/06). Der Betroffene legte zwar eine Bescheinigung seiner Transportfähigkeit vor, doch seine Reise-Krankenversicherung lehnte eine Rückholung nach Deutschland mit der Begründung ab, aufgrund einer HIV-Infektion des Mannes bestehe die Gefahr einer Lungenentzündung. Ein Rücktransport sei daher «medizinisch nicht vertretbar». Allerdings habe das Unternehmen nicht darlegen können, wie es zu dieser Einschätzung kam, so das Gericht.
Während der Versicherte in Eigenregie nach Hause reiste, musste er «in seinem ohnehin bereits stark angeschlagenen Gesundheitszustand erhebliche zusätzliche Schmerzen und Belastungen auf sich nehmen», urteilten die Richter. Zu den vom Gericht aufgezählten Strapazen gehörten die persönliche Handhabung seines Gepäcks, das lange Warten in einer Schlange am Flughafen San Francisco und das Fehlen eines Rollstuhls auf den Flughäfen Frankfurt/Main und Berlin. Außerdem musste der Mann seinen Mietwagen in den USA abschleppen lassen, da er ihn mit Fieber nicht mehr fahren konnte. Unter all diesen Umständen sei das Verhalten der Versicherung leichtfertig gewesen und ein Schmerzensgeld daher angemessen, befand das Gericht.
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