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Deutschland » Recht auf Reisen

Unfall: Skipass kann zurückerstattet werden

München (dpa/tmn) - Winterurlauber, die wegen eines Unfalls ihren Skipass nicht mehr nutzen, können sich die Kosten zurückerstatten lassen. Allerdings liegt die Entscheidung darüber bei der Bergbahn.


Dies teilt der Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS) in München mit. In den Beförderungsbedingungen des VDS heißt es zwar, dass «in begründeten Einzelfällen gegen Rückgabe des Fahrausweises ein Ausgleich gewährt» wird. Das Auslegen dieser Bedingung liege aber im Ermessen der Unternehmen, so der Verband.


Die Bayerische Zugspitzbahn in Garmisch-Partenkirchen etwa gibt an, die Kosten teilweise zurückzuzahlen, wenn ein Urlauber den Pass durch einen Skiunfall nicht mehr nutzen kann. Als Beleg muss er aber ein Attest seines Arztes vorlegen. Die verbleibenden, schon bezahlten Tage werden dann erstattet. Die Arber-Bergbahn im Bayerischen Wald teilt mit, Urlaubern den Kaufpreis ab dem Unfalltag ebenfalls gegen Vorlage eines Attests zurückzuzahlen. Die VDS empfiehlt, vor dem Kauf einen Blick auf die Beförderungsbedingungen zu werfen. Diese hängen an den Seilbahnen aus und sind teilweise auch im Internet einzusehen.



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