Änderung der Hotels auf Radreise: ReklamierungswürdigBad Homburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Teilt ein Veranstalter vor einer Fahrradreise mit, in welchen Hotels übernachtet wird, so sind diese Angaben bindend. Finden etliche Übernachtungen dann in ganz anderen Hotels statt, wird das als Reisemangel angesehen.
Ergeben sich dadurch ungewöhnlich lange oder kurze Tagesetappen, ist das als weiterer Mangel zu werten, entschied das Amtsgericht Bad Homburg (Az. : 2 C 2973/07). Die Radurlauber könnten dann einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In dem Fall hatte der Veranstalter vor Reisebeginn eine Liste mit den vorgesehenen Hotels verschickt. Tatsächlich stand für fünf von acht Übernachtungen dann aber ein anderes Hotel auf dem Programm als angekündigt. Damit war die Reise nach Einschätzung des Gerichts «teilweise mangelhaft». Ein Hotel lag sogar in einem anderen Ort als geplant. Die Radurlauber mussten dadurch an einem Tag eine deutliche längere Strecke bewältigen und hatten am darauffolgenden nur noch eine sehr kurze Strecke zurückzulegen. Auch das sei ein Mangel, für den der Reisepreis gemindert werden müsse, urteilten die Richter.
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