Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Harmloser Virus am Urlaubsort: Kein Kündigungsgrund

Deutschland » Recht auf Reisen

Harmloser Virus am Urlaubsort: Kein Kündigungsgrund

München (dpa/tmn) - Das Auftreten einer harmlosen Viruserkrankung am Urlaubsort rechtfertigt keine Kündigung eines Reisevertrages. Wer wegen des Infektionsrisikos lieber zu Hause bleiben möchte, kann die Reise stornieren, muss dann aber die dafür anfallenden Kosten tragen.


Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. : 114 C 19795/06), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


In dem Fall hatte der Kunde eines Reiseveranstalters geklagt, der ursprünglich eine Reise nach Mauritius gebucht hatte. Weil dort das Chikungunya-Virus grassierte, trat er vom Reisevertrag zurück. Der Veranstalter behielt 30 Prozent des Reisepreises als Stornokosten ein - und zwar zu Recht, entschied das Gericht. Der Verlauf der Erkrankung Chikungunya sei in der Regel als harmlos einzustufen. Außerdem sei die Erkrankungshäufigkeit für Mauritius-Reisende extrem niedrig. Ein Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt habe daher nicht vorgelegen.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild

zermatt

 

samsam

 

könig30

 

fenery

 
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner