Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Krankenkasse untersagt Reise: Kein Storno-Grund

Deutschland » Recht auf Reisen

Krankenkasse untersagt Reise: Kein Storno-Grund

Frankfurt/Main (dpa) - Die verweigerte Reisegenehmigung einer Krankenkasse ist versicherungsrechtlich kein ausreichender Grund für die Stornierung einer Reise. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.


Vielmehr bedarf es nach dem Richterspruch in diesen Fällen einer ärztlichen Beurteilung, ob es sich um «unerwartet schwere Erkrankung» handelt, die einen Reiseantritt verhindert (Az. : 2-08 S 72/07).


Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine Reiserücktrittsversicherung ab. Der Kläger hatte wegen einer Erkrankung seiner Ehefrau eine bereits gebuchte Reise wieder storniert. Der Versicherung war allerdings aufgefallen, dass es kein entsprechendes Verbot der Ärzte gab, sondern die Krankenkasse die erforderliche Reisegenehmigung versagt hatte. Sie weigerte sich daher, die Stornokosten zu übernehmen. Das Landgericht gab ihr Recht. Der Kläger habe keinen hinreichenden Rücktrittsgrund nachgewiesen. Die Einschätzung der Krankenkasse wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als medizinisch und rechtlich unerheblich.



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"

Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld
Reiserücktritt: Genannter Grund ist entscheidend
Passagiere nicht angeschnallt: Rauswurf rechtens
Bei Reiserücktrittspolice das Kleingedruckte lesen
Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel

Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner