Dauerlärm und Schmutz im Hotel sind inakzeptabelHannover/Wiesbaden (dpa/tmn) - Baulärm, Schmutz und eine unfertige Hotelanlage müssen Urlauber nicht akzeptieren. In solchen Fällen ist nicht nur eine Minderung des Reisepreises fällig.
Sondern Urlauber dürfen vom Reiseveranstalter auch eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit verlangen. So entschied das Amtsgericht Hannover (Az. : 504 C 4727/07), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
Geklagt hatte ein Urlauber, der während seiner Pauschalreise in einer Bungalowanlage untergebracht war, an der noch gearbeitet wurde. Zeugen zufolge begannen die Bauarbeiten oft schon um 7. 00 Uhr, und sie hörten nicht vor den späten Abendstunden auf. In der Hotelanlage habe außerdem Bauschutt herumgestanden. Die Reise sei in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen, urteilte das Gericht. Eine Minderung des Reisepreises um 50 Prozent sei angemessen, ebenso eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro pro Tag.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Recht auf Reisen"
Mehr Nachrichten in "Recht auf Reisen" »
| Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|