Türkei » Recht auf ReisenBei Käufen in der Türkei gilt örtliches RechtBerlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Erstehen Urlauber in der Türkei einen Teppich oder andere Souvenirs, können sie nicht ohne weiteres vom Kauf zurücktreten. Hatte der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Türkei, gelte das dortige Recht.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt (Az. : 9 U 12/07). Der Urlauber könne sich nicht auf die verbraucherschützenden Normen des deutschen Rechts berufen.
In dem Fall hatte ein Urlauber in der Türkei einen Teppich gekauft und eine Anzahlung von 2300 Euro geleistet. Die restlichen 2000 Euro des Kaufpreises blieb er den Angaben zufolge schuldig, weshalb ihn die türkische Firma verklagte. Der Urlauber dagegen wollte den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte die Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes.
Das Gericht gab der türkischen Firma Recht: Der Kaufvertrag im vorliegenden Fall sei in der Türkei geschlossen worden, wo das Unternehmen seine Hauptniederlassung habe. Daher sei nicht deutsches, sondern türkisches Recht anwendbar, selbst wenn die Vertragssprache Deutsch und der Preis in Euro war. Denn der Kaufvertrag wurde in den Verkaufsräumen der Firma geschlossen. Nach türkischem Recht kann der Käufer nur bei Haustürgeschäften, also bei Verkäufen außerhalb der üblichen Verkaufsorte wie Geschäften, Messen oder Märkten, von einem Vertrag zurücktreten.
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