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Deutschland » Recht auf Reisen

Wechsel des Flugzeugtyps ist kein Reisemangel

Bad Homburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber haben keinen Anspruch darauf, mit einem bestimmten Flugzeugtyp befördert zu werden. Setzt die Fluggesellschaft zum Beispiel eine Boeing 757 statt einer 767 ein, ist das kein Reisemangel.


Das gilt auch dann, wenn ein Passagier behauptet, unter Klaustrophobie zu leiden und bei schmaleren Sitzreihen Platzangst zu bekommen. Das hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden (Az. : 2 C 1264/06 [19]), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Im verhandelten Fall ging es um einen Kläger, der im Reisebüro die Information bekommen hatte, beim Hin- und Rückflug nach Mombasa in Kenia werde eine Boeing 767 eingesetzt. Für den Rückflug war dann jedoch eine Boeing 757 vorgesehen, was erst beim Einchecken mitgeteilt wurde. Daraufhin blieb der Urlauber in Mombasa und flog mit der nächsten 767-Maschine zurück. Die entstandenen Hotelkosten in Höhe von 275 Euro verlangte er von seinem Veranstalter zurück.


Er behauptete, unter Klaustrophobie zu leiden, ein Flug in der Boeing 757 mit ihrem kleineren Innenraum sei ihm deshalb nicht zuzumuten gewesen. Das sah das Gericht allerdings anders und wies die Forderungen nach Erstattung der Hotelkosten zurück.



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