Streik bei CityLine: Die Rechte von Passagieren Fällt der gebuchte Flug aus, muss der Kunden nicht jeden Alternativflug akzeptieren. (Bild: dpa) Berlin (dpa/tmn) - Fällt ein Flug wegen des Pilotenstreiks bei der Lufthansa-Tochter CityLine aus, müssen Passagiere einen Alternativflug nicht in jedem Fall akzeptieren. Darauf weist Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin hin.
«Wenn ich merke, dass mir der Flug nichts mehr bringt, kann ich davon zurücktreten», sagt Zandke-Schaffhäuser. Die Fluggesellschaft müsse den Ticketpreis dann zurückerstatten. Das gelte aber erst, wenn der Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat: «Bis dahin muss man alles hinnehmen. »
Wegen eines Streiks einfach zu Hause bleiben sollten Passagiere aber besser nicht. Sie müssten in jedem Fall am Flughafen erscheinen und sich am Schalter melden, sagte Zandke-Schaffhäuser. Sonst entfielen die Ansprüche. Umstritten sei, ob Fluggäste darüber hinaus Ausgleichszahlungen verlangen können. Das sei nach der Fluggastrechteverordnung nicht der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Über die Frage, ob ein Streik des eigenen Personals ein außergewöhnlicher Umstand ist, gebe es unterschiedliche Ansichten. «Wir sind der Meinung, dass man sich um Ausgleichszahlungen bemühen sollte. »
Die Piloten der Lufthansa-Tochter CityLine waren am Donnerstag (8. Juli) um 0. 00 Uhr für 36 Stunden in einen Warnstreik getreten. Allein am Donnerstag fielen deshalb bislang rund 360 Flüge aus. Von den neuen bundesweiten Arbeitskämpfen sind nach Angaben der Pilotenvereinigung Cockpit unter anderem die Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Berlin-Tegel und Leipzig betroffen.
Lufthansa Service Hotline: 0800-8506070 (kostenlos aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen)
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