Haustürgeschäfte widerrufen: Frist im Ausland oft kürzerKehl (dpa/tmn) - Im europäischen Ausland gelten für sogenannte Haustürgeschäfte zum Teil kürzere Widerrufsfristen als in Deutschland. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum im baden-württembergischen Kehl aufmerksam.
Die Experten raten daher, ein Geschäft umgehend zu widerrufen - denn auf einen gesetzlichen Schutz nach deutschen Maßstäben sei kein Verlass. In Deutschland beträgt die Frist zwei Wochen.
Eine EU-Richtlinie schreibt einen Mindeststandard von sieben Tagen vor. Die Frist beginnt mit dem Entgegennehmen der Ware. Zu «Haustürgeschäften» zählen Juristen nicht nur mit Vertretern an der Türschwelle geschlossene Verträge. Auch der Warenerwerb auf Verkaufsfahrten oder bei Weinproben und Freizeitveranstaltungen kann mit Bezug auf die entsprechende Richtlinie rückgängig gemacht werden, zählen die Verbraucherschützer auf. Auch der Kauf nach Ansprache in einer «überraschenden» Situationen - zum Beispiel auf Marktplätzen, in Fußgängerzonen oder öffentlichen Verkehrsmitteln - werde juristisch so eingestuft.
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